In der ARD-Doku zur Bundestagswahl 2017 über die kleinen Parteien, die in Deutschland zur BTW antreten, wird auch das BÜNDNIS GRUNDEINKOMMEN vorgestellt. Das BGE ist eine von nur drei neuzugelassenen Parteien, die nach der Zulassung durch den Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl auch in allen 16 Landeswahlausschüssen zugelassen wurde und damit am 24.09.2017 das Bedingungslose Grundeinkommen in allen Bundesländern wählbar ist.
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Es ist amtlich! Pressemitteilung
Pressemitteilung Saarbrücken, 28. Juli 2017 Grundeinkommen ist wählbar Die Partei Bündnis Grundeinkommen (BGE) wurde vom Landeswahlausschuss zur Bundestagswahl im September zugelassen. Am 28, Juli 2017 wurde die Partei Bündnis Grundeinkommen (BGE) vom Landeswahlausschuss zur Bundestagswahl zugelassen. Am 24. September können somit alle Saarländer*innen ihre Zweitstimme für das Grundeinkommen abgeben. Das Bündnis Grundeinkommen fordert die Bildung einer Enquete-Kommission im Bundestag, die sich vor allem mit der Höhe und Finanzierung eines Grundeinkommens befasst. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung und Automatisierung sprechen sich neben Bürgerinnen und Bürgern immer mehr Vertreter aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik für ein bedingungsloses Grundeinkommen aus. Testversuche in Finnland und den Niederlanden zeigen, dass das bedingungslose Grundeinkommen sich als Modell für eine Gestaltung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert anbietet. Die BGE-Parteivorsitzende Susanne Wiest: »Das bedingungslose Grundeinkommen passt in unsere Zeit, weil es der Gesellschaft einen Boden einzieht, der uns alle trägt und allen die Freiheit ermöglicht, eigene Stärken und Interessen selbstbestimmt und ohne Existenzsorgen in die Gesellschaft einzubringen.» Wörter: 152, Zeichen: 1216 Über das Bündnis Grundeinkommen Das Bündnis Grundeinkommen ist eine Ein-Themen-Partei. Ihr politisches Ziel ist die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens. Die Partei wurde am 25. September 2016 in München gegründet. Sie ist in allen sechzehn Bundesländern durch eigene Landesverbände vertreten. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen hat das Bündnis bereits an Landtagswahlen teilgenommen. Am 7. Juli 2017 wurde das Bündnis Grundeinkommen vom Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl zugelassen. Kontakt: Jörg Bur Pressesprecher Bündnis Grundeinkommen, Landesverband Saar joerg.bur@sl.buendnis-grundeinkommen.de <mailto:joerg.bur@sl.buendnis-grundeinkommen.de> Mobil: 01573 – 79 000 89 www.sl.buendnis-grundeinkommen.de <http://www.sl.buendnis-grundeinkommen.de/> www.facebook.com/bgesaar/ <http://www.facebook.com/bgesaar/>
Update – Zulassung Landtagswahl 2017
Erst Unterschriften, dann Wahlkreisausschuß
Die Prozedur der Zulassung der Parteien zur Landtagswahl 2017 geht nun in die letzte Phase. Am 19. Januar reichten wir fristgerecht unsere Unterstützerunterschriften beim Wahlkreisleiter ein.
Unabhängig von der Anzahl der Unterstützerunterschriften trifft der Wahlkreisauschuss in seiner Sitzung die endgültige Entscheidung über die Zulassung der Parteien. Kriterium sind nicht nur die Unterschriften alleine, sondern auch beispielsweise das Vorliegen einer korrekten Satzung und die Glaubwürdigkeit einer Partei, zum Beispiel, dass es sich nicht nur um eine „Spaßpartei“ handelt.
Wir haben zwar auch Spaß – aber wir meinen es mit dem BGE auf dem Wahlzettel ernst. Wir wollen das BGE wählbar machen. Das steht für uns außer Frage. Davon zeugen auch die in Serie inzwischen gegründeten Landesverbände des Bündnis Grundeinkommen.
Wir werden weiter berichten.